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   BVerwG, 18.07.1961 - VIII B 16.61   

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https://dejure.org/1961,8054
BVerwG, 18.07.1961 - VIII B 16.61 (https://dejure.org/1961,8054)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.1961 - VIII B 16.61 (https://dejure.org/1961,8054)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 1961 - VIII B 16.61 (https://dejure.org/1961,8054)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung von Verschulden eines Prozessbevollmächtigten im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Vermerk eines falschen Eingangsdatums durch das Büropersonal - Bedeutung der vereinfachten Zustellung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.05.1951 - IV ZR 11/51

    Wiedereinsetzung. Tag der Urteilszustellung

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1961 - VIII B 16.61
    Es ist deshalb für die Beurteilung des Verschuldens ohne Bedeutung, daß die Beklagte mit der Einlegung der Beschwerde Rechtsanwalt H. beauftragt hat (BGHZ 2, 205; Stein-Jonas-Schönke, ZPO, 18. Aufl., Anm. II 1 b zu § 232).
  • BVerwG, 28.02.1955 - IV B 010.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1961 - VIII B 16.61
    Bei der vereinfachten Zustellung haben die Rechtsanwälte durch geeignete Belehrung und Überwachung dafür Sorge zu tragen, daß der mit dem Zustellungsvermerk versehene Briefumschlag bei dem Schriftstück, zu dem er gehört, aufbewahrt und zu den Handakten genommen wird (Beschluß vom 28. Februar 1955 - BVerwG IV B 010.54 - RGZ 120, 243 [248]; RG, JW 1931 S. 2365; Wieczorek, ZPO, Anm. B II c 1 und 2 [letzter Absatz] zu § 233).
  • RG, 01.03.1928 - VI 374/27

    Zustellung nicht verkündeter Urteile; Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1961 - VIII B 16.61
    Bei der vereinfachten Zustellung haben die Rechtsanwälte durch geeignete Belehrung und Überwachung dafür Sorge zu tragen, daß der mit dem Zustellungsvermerk versehene Briefumschlag bei dem Schriftstück, zu dem er gehört, aufbewahrt und zu den Handakten genommen wird (Beschluß vom 28. Februar 1955 - BVerwG IV B 010.54 - RGZ 120, 243 [248]; RG, JW 1931 S. 2365; Wieczorek, ZPO, Anm. B II c 1 und 2 [letzter Absatz] zu § 233).
  • BVerwG, 16.11.1961 - IV ER 403.61

    Rechtsmittel

    So hat das Bundesverwaltungsgericht auch bereits für Verfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung der Partei Verschulden ihres Verfahrensbevollmächtigten zugerechnet (z.B. Beschluß BVerwG VIII B 16.61 vom 18. Juli 1961).
  • BVerwG, 13.04.1962 - VII C 148.61

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wiedereinsetzung in den vorherigen

    Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist § 232 Abs. 2 ZPO gemäß § 173 VwGO entsprechend anzuwenden, es besteht kein Unterschied der Verfahrensarten, der die Anwendung dieser Vorschrift der Zivilprozeßordnung ausschlösse (vgl. dieBeschlüsse vom 18. Juli 1961 - BVerwG VIII B 16.61 - undvom 16. November 1961 - BVerwG IV ER 403.61 - [JR 1962 S. 70 = DVBl. 1962 S. 184 = MDR 1962 S. 238]).
  • BVerwG, 13.03.1970 - VIII B 16.70

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verspätet

    War die säumige Partei bei der zur Wahrung der gesetzlichen Frist vorgenommenen oder vorzunehmenden Rechtshandlung durch einen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten, so ist ihr dessen etwaiges Verschulden an der Versäumung der Frist wie eigenes Verschulden zuzurechnen (§ 173 VwGO in Verbindung mit § 232 Abs. 2 ZPO; vgl. u.a. die Beschlüsse vom 18. Juli 1961 - BVerwG VIII B 16.61 -, vom 16. November 1961 - BVerwG IV ER 403.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 60 VwGO Nr. 10] und vom 13. April 1962 - BVerwG VII C 148.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 18]).
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